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Das Wort Dildoparty wird zum Abmahngrund?

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Eine neue Abmahnwelle zeichnet sich ab. Der Begriff Dildoparty sorgt bereits seit Tagen für Unruhe in der Dildoparty-Branche.
Im Auftrag eines Thomas Warnke versendet die Kanzlei Hübsch & Weil, Köln Abmahnungen an Mitbewerber.

 
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Angefangen hatte es Ende Dezember mit den ersten Abmahnungen an Firmen, die den Begriff Dildoparty auf Ihrer Homepage nutzen.
Thomas Warnke, Inhaber der Firma Pepperparties, ließ sich das Wort "Dildoparty" beim Europäischen Markenamt eintragen und beansprucht nun das alleinige "Nutzungsrecht" auf dieses Wort. Ein Wort, dass bereits in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen ist, denn verfolgt man Beiträge in Diskussionsforen, dann wissen eine ganze Menge den Begriff, als Bezeichnung für eine Verkaufsparty mit erotischem Spielzeug, einzuordnen.

Bereits im Jahr 2007 wurde bereits der Antrag von einer anderen Firma beim DPMA, dem deutschen Patent- und Markenamt, gestellt. Dieser wurde aus meiner Sicht, erwartungsgemäß aufgrund seiner beschreibenden Art, abgelehnt.

Das Europäische Markenamt prüft Anträge weniger genau, wie das Deutsche Markenamt. Nur so erklärt es sich, dass das Wort Dildoparty überhaupt eingetragen wurde.

Mittlerweile wurde beim Europäischen Markenamt die Löschung dieser Marke beantragt.

Bleibt zu hoffen, dass dem stattgegeben wird. Dieses Beispiel wäre sonst ein Freibrief für weitere Abmahnwellen.

Quelle: Shortnews.de

 
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